Nicht nur die Qualität einer Behandlung in einer Klinik läßt sich objektiv ermitteln, auch die Zufriedenheit der Patienten läßt sich objektiv bewerten. Natürlich darf ein Klinikmitarbeiter, etwa die freundliche Krankenschwester, bei der Entlassung nicht von Angesicht zu Angesicht fragen: „Waren Sie mit Ihrer Behandlung und dem Service zufrieden?“ Wer würde da schon eine ganz ehrliche Antwort geben? Schließlich sind wir ja alle höflich und wollen niemanden ärgern oder gar verletzen. Statistiker sagen, eine solche Fragestellung verzerrt die Aussagefähigkeit.
Der Begriff „Zufriedenheit“, mit einer Behandlung, mit einem Krankenhausaufenthalt, ist zudem höchst komplex; man kann mit der Unterbringung zufrieden sein, nicht aber mit dem Essen, dafür aber mit der Sauberkeit, wieder nicht mit der gehetzt wirkenden Krankenschwester. Wie sollte man diese Faktoren unter einen Hut bringen?
Krankenkassen, die ja ein erhebliches Interesse daran haben, daß ihre Mitglieder bestmöglich behandelt werden, nutzen da eine einfache Fragestellung, die aber in der Summe alle einzelnen Gesichtspunkte abbildet. Sie fragen ihre Mitglieder ganz schlicht: „Können Sie (nach Ihren Erfahrungen) eine Behandlung im Krankenhaus XY weiterempfehlen?“
Die Antwort einer hinreichend großen Anzahl von Patienten ist da objektiv aussagefähig. Beteiligen sich an einer solchen Patientenbefragung mehrere wichtige Krankenkassen, ergibt dies ein bestmöglich kontrolliertes Bild. Neben der objektiven Qualitätsbewertung kann dies durchaus als Kriterium für die Auswahl einer Klinik gelten.
Warum schreiben wir das hier so ausführlich? Ganz einfach: Wir, die Klinik am Ziegelberg – Frauenklinik Aschaffenburg, liegen in der Region ganz deutlich vorn. Darauf sind wir stolz, und Sie profitieren davon.
(Daten aus Versichertenbefragung der AOKs, der Barmer GEK und der hkk, 2014)